Prost auf den
Tag des deutschen Bieres

23. April 2024

von Michael Busemann

Am 23. April jeden Jahres feiern wir den Tag des deutschen Bieres und damit die Rohstoffe sowie die große Vielfalt, die daraus entstehen kann. Wir erinnern auch an die reiche Biergeschichte und die kreative Bandbreite des deutschen Bieres.

Der Tag erinnert an die Verkündung des Reinheitsgebots durch Herzog Wilhelm IV. von Bayern am 23. April 1516 in Ingolstadt. Der ursprüngliche Text lautete: „Wir wollen, dass in all unseren Städten und Märkten und auf dem Land keine anderen Zutaten für Bier verwendet werden als Gerste, Hopfen und Wasser.“ Erst später, in den 1870er-Jahren, wurde durch wissenschaftliche Forschung die Bedeutung der Hefe erkannt, was die Kultivierung von Hefe und damit eine gleichbleibende Bierqualität ermöglichte.

Der Begriff Reinheitsgebot wurde erst am 4. März 1918 durch den Bayerischen Landtagsabgeordneten Hans Rauch geprägt. Der Professor und Leiter der bayerischen Landesbuchstelle der Hochschule für Landwirtschaft und Brauerei in Weihenstephan hat den Begriff während einer Debatte über Bierbesteuerung verwendet. Vor dieser Zeit wurde das Gesetz als Surrogatverbot bezeichnet.

Heute existieren zwei Versionen des Reinheitsgebots: das bayerische und das deutsche. Die bayerische Version beschränkt die Zutaten auf Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe für untergärige Biere, während obergärige Biere zusätzlich Weizen- und Roggenmalz verwenden dürfen. Die deutsche Version ist großzügiger und erlaubt bei obergärigen Bieren noch die Zugabe von bestimmten Zuckerarten und Farbstoffen aus diesen Zuckern.

Historisch betrachtet ist es nicht korrekt, vom deutschen Reinheitsgebot von 1516 zu sprechen, da zu dieser Zeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation viele verschiedene Staaten mit eigenen Gesetzen existierten.

Auch nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 gab es abweichende Regelungen. In Norddeutschland war die Verwendung von Malzersatzstoffen wie Reis, grüner Stärke und Kartoffelstärke gesetzlich durch das deutsche Reichsgesetz von 1873 geschützt. Erst im Jahr 1906 übernahm das Deutsche Reich das heutige Verständnis des Reinheitsgebots für ganz Deutschland.

Das Gesetz wurde 1918 mit der Gründung der Weimarer Republik neu verhandelt. Bayern bestand darauf, dass die neue Republik das Reinheitsgebot beibehält. Auch nach dem Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde das Reinheitsgebot beibehalten.

1987 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Reinheitsgebot eine unzulässige Beschränkung des freien Handels darstellt. Ausländische Brauereien dürfen seitdem Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, nach Deutschland exportieren und als Bier bezeichnen. Deutsche Brauereien müssen jedoch weiterhin dem Reinheitsgebot folgen, wenn sie Biere für den eigenen Markt brauen. Die Exportbiere der deutschen Brauereien sind von den Beschränkungen ausgenommen.

Dennoch ist es möglich, vom Reinheitsgebot abweichende Biere zu brauen. Sie müssen bei den zuständigen Lebensmittelbehörden vor Ort genehmigt werden. Das geschieht häufig unbürokratisch und zügig per Mail. Allerdings gibt es in Bayern keine Ausnahmen.

Auch mit den gesetzlich definierten Zutaten können eine Menge unterschiedliche Biere gebraut werden, wie die Vielfalt deutscher Bierstile zeigt. Zudem gibt es in Deutschland eine Menge Biere, die außerhalb des Reinheitsgebots legal gebraut werden. Viele Brauereien experimentieren mit Zutaten wie verschiedenen Malzsorten, Gewürzen, Früchten oder mit Laktose. Einige historische Bierstile, wie die Gose, beinhalten traditionell Koriander und Salz.

Autor

Michael Busemann
Biersommelier
Sektionsleitung Rheinland & Pressesprecher Verband der Diplom Biersommeliers 

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